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Artikel 1Aus Gründen der Qualität und der Geschwindigkeit von Multiplayerspielen solltest du entweder aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein. Darüber hinaus musst du der deutschen Sprache mächtig sein und das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Artikel 2Niemand hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft bei den DeathKnights. Über eine Aufnahme in unseren Clan entscheidet ausschließlich die Bewerbungskommission, die sich aus den Mitgliedern des Clanrates () zusammensetzt.
Artikel 3Die Mitgliedschaft bei den DeathKnights ist kostenlos. Einer vorübergehenden oder dauerhaften Änderung dieser Bestimmung müssen alle Mitglieder der DeathKnights zustimmen.
Artikel 4Mitglieder der DeathKnights dürfen keinem anderen Age of Mythology Clan angehören.
Artikel 5Die Erreichbarkeit eines jeden Mitgliedes sollte gewährleistet sein (SMS, ICQ, MSN Messenger oder E-Mail).
Artikel 6Jedes Clanmitglied trägt das Kürzel DK_ vor seinem ESO-Namen. Der Name sollte aus Gründen der Einheitlichkeit mit einem Großbuchstaben beginnen und mit Kleinbuchstaben fortgesetzt werden (z. B.: DK_DerPate). Nicknamen, die dem Ansehen unseres Clans schaden könnten, sind nicht gestattet.
Artikel 7Jedes Mitglied, das durch Cheaten das Ansehen der DeathKnights schadet, wird mit Verlust der Mitgliedschaft bestraft.
Artikel 8Regelmäßiges Spielen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Solltest du - aus welchen Gründen auch immer - mal länger nicht spielen können, dann genügt es, wenn du dem Clanleader oder einem anderen Vollmitglied per SMS, ICQ, MSN Messenger oder E-Mail über den Grund sowie über die voraussichtliche Dauer deiner bevorstehenden Absenz unterrichtest oder im internen Forum eine entsprechende Nachricht hinterlässt. Wenn ein Mitglied für die Dauer von einem Monat unentschuldigt abwesend bleibt, dann wird sein Status auf inaktiv gesetzt. Nach weiteren fünf Monaten unentschuldigter Absenz verliert es automatisch seine Mitgliedschaft bei den DeathKnights. Für einen beabsichtigten Wiedereintritt durch das ausgeschlossene Mitglied gilt Artikel 2.
Artikel 9Wir behalten uns das Recht vor, über eine Vollmitgliedschaft erst nach einer Probezeit von sechs bis acht Wochen zu entscheiden. Während dieser Dauer ist der Bewerber in unserem Clan Testmitglied. Da wir uns ein Bild von unserem zukünftigen Vollmitglied machen wollen, bitten wir das Testmitglied um häufige Anwesenheit bei Ensemble Studios Online (ESO).
Artikel 10Wir setzen einen hohen Wert auf Kameradschaft. Du solltest Dich im Team zurechtfinden und kameradschaftlich mit den anderen Mitgliedern umgehen. Unfaires Verhalten und Beleidigungen werden nicht geduldet - weder gegenüber Mitgliedern der DeathKnights, noch gegenüber anderen Mitspielern bzw. Gegnern. Bei erstmaliger Verfehlung wirst du verwarnt, im Wiederholungsfall verlierst du die Mitgliedschaft bei den DeathKnights.
Artikel 11Ein Multiplayer-Spiel wird erst nach Absprache mit den anderen beteiligten Clanmitgliedern aufgegeben. Sollte jemand aus unvorhersehbaren Gründen ein Multiplayer-Spiel dringend verlassen müssen, so hat er seine restlichen Ressourcen je nach Bedarf an die im Spiel verbleibenden Clanmitglieder in Form von Tributen zu transferieren.
Artikel 12Es ist verboten, Passwörter bzw. Kennwörter der DeathKnights an Personen weiterzugeben, die weder Mitglied, Angehörige eines Mitgliedes oder offizieller Clanfreund sind. Zuwiderhandlungen können mit dem Verlust der Mitgliedschaft bei den DeathKnights bestraft werden.
Artikel 13Jedes Mitglied der DeathKnights erhält eine eigene E-Mailadresse in der Form nickname(ohne_dk)@deathknights.net (z. B. derpate@deathknights.net). Es ist strengstens verboten, unter Verwendung dieser von uns zur Verfügung gestellten E-Mailadresse illegalen Tätigkeiten (welcher Art auch immer) nachzugehen. Eine Übertretung dieser Bestimmung hat eine Anzeige bei den zuständigen Behörden sowie den Ausschluss aus dem Clan zur Folge. |